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Verbraucher- insolvenzen: Ausfallrisiko steigt!
Verbraucherinsolvenzen: Ausfallrisiko steigt!
Rechtzeitig Wirtschaftsinformationen einholen
Osnabrück, 03.09.2007
Das Bundeskabinett hat am 22. August 2007 den Gesetzesentwurf zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beschlossen. Er wird jetzt an den Bundestag zur weiteren Beratung geleitet.
"Der Gesetzesentwurf stellt die Gläubigerbefriedigung nicht gerade in den Vordergrund", sagt Rolf Unger, geschäftsführender Gesellschafter der Creditreform Osnabrück Unger KG. "Unternehmen, die Privatpersonen gegenüber ins Risiko gehen, können durch rechtzeitig eingeholte Wirtschaftsinformationen finanzielle Ausfälle vermeiden."
Der Gesetzesentwurf sieht zwei getrennte Verfahren vor, ein so genanntes vereinfachtes Entschuldungsverfahren für masselose Fälle und ein Verfahren für Fälle mit Masse.
1. Das vereinfachte Entschuldungsverfahren für masselose Fälle enthält folgende Regelungen:
- Es erfolgt eine Abweisung mangels Masse (§ 26 InsO). Danach geht das Verfahren unmittelbar in das Restschuldbefreiungsverfahren über – ohne die Durchführung eines Insolvenzverfahrens.
- Die Abweisung mangels Masse wird wie bisher veröffentlicht.
- Es läuft eine sechsjährige Wohlverhaltensphase mit Zwangsvollstreckungsschutz.
- Der Schuldner muss sich über Gebühren (25 Euro an das Gericht zu Beginn des Verfahrens und monatlich 13 Euro während der Wohlverhaltensphase) an den Kosten beteiligen.
- Die bisherige Stundungsregelung der Verfahrenskosten fällt weg.
2. Für Fälle mit Masse greift weiterhin das bisherige Verbraucherinsolvenzverfahren. Hierzu werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
- Zusammenlegung des außergerichtlichen und gerichtlichen Einigungsversuchs.
- Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuchs.
- Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf zwei Jahre, wenn 40 Prozent der Insolvenzforderungen erfüllt werden.
- Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf vier Jahre, wenn 20 Prozent der Insolvenzforderungen erfüllt werden.
- Einführung eines neuen nachträglichen Restschuldbefreiungsversagungsgrundes, zum Beispiel bei Verheimlichung von Vermögenswerten.
- Einführung der Möglichkeit einer Versagung von Amts wegen.
Die Creditreform Gruppe wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen, da das Problem der Verbraucherinsolvenzen seit Jahren beachtliche Ausmaße annimmt und von Unternehmen, die stark im B2C-Bereich arbeiten, nicht mehr zu ignorieren ist.
So stieg die Zahl der von der Creditreform Tochter CEG (Creditreform Consumer GmbH) erteilten Privatpersonenauskünfte im Geschäftsjahr 2006 um 20,8 Prozent auf 14,5 Millionen.
Inzwischen können knapp 58 Millionen personenbezogene Datensätze über fast 21 Millionen Bundesbürger abgerufen werden – etwa aus Kreditabwicklungen und Lieferungen, aber auch aus Schuldnerlisten, Insolvenzregistern sowie eigenen Mahn- und Inkassoverfahren von Creditreform.
Laut Creditreform SchuldnerAtlas 2006 sind rund 7,2 Millionen Deutsche überschuldet. Bereits 51.600 Betroffene mussten im ersten Halbjahr 2007 Privatinsolvenz anmelden, 18,2 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Armin Trojan
Kaufmännischer Leiter
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